AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar bis spätestens 3 Monate vor dem Hochzeitstermin. Die Anzahlung erfolgt in bar an den Auftragnehmer oder per Überweisung auf dessen Bankkonto. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Der Restbetrag ist bei Übergabe des Fotomaterials zu erbringen.
Wird die Anzahlung nicht in der vereinbarten Höhe erbracht, ist der Auftragnehmer weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:

bis 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin 50% *)
bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75% *)
bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90% *)
ab 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 100% *)

*) der vereinbarten Gesamtkosten.

Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum **nichtkommerziellen **Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist gestattet und nicht von einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftrag-geber über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungs-bewilligung durch die Auftraggeber haben diese den Copyright-Vermerk des Auftragnehmers in ausreichender Verbindung zu den veröffentlichten Fotos anzubringen.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die angefertigten Fotos insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbe-schränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und sie verzichten somit ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auf-traggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung/Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem Auftragnehmer abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer/Standesbeamte sowie die Dekoration so zu platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners, den Auftragnehmer von den wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Der Auftragnehmer ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.

Der Auftragnehmer wird die Fotos sorgfältig auswählen. Die Auftraggeber haben keinen An-spruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Fotos. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

Datenschutz

Die Auftraggeber nehmen folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesen nicht eine weiterfüh-rende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigen, dass der Auftragnehmer damit die ihn betreffenden Informationspflichten erfüllt hat.

Der Auftragnehmer als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten der Auf-traggeber wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet die im Vertrag genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der von den Auftraggebern ange-forderten Bestellungen bzw. für eigene Werbezwecke des Auftragnehmers.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Tele-fonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung und Bilddaten), um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten der Auftraggeber
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten der Auftrag-geber, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, an auf Anfrage der Auftraggeber namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit den Auftraggebern bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsab-wicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden vom Auftragnehmer nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind gespeichert.

5. Die Rechte der Auftraggeber im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nach geltendem Recht sind die Auftraggeber u.a. berechtigt

5.1 die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen

5.2 vom Auftragnehmer zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken

5.3 unter bestimmten Umständen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu wider-rufen

5.4 Datenübertragbarkeit zu verlangen

5.5 die Identität von Dritten, an welche personenbezogene Daten übermittelt werden, zu kennen und

5.6 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde - das
ist die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB), 1080 Wien, Wickenburggasse 8 – Beschwerde zu erheben.

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollten die Auftraggeber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, können sich diese an den ihnen namentlich und anschriftlich bekannten Auftragnehmer (Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Fotografen) wenden.

Die Auftraggeber erteilen auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ihre Einwilligung, dass ihre personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Fotos im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Auftragnehmers verarbeitet werden.